
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reitschule Julias Ponyhof
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Julias Ponyhof , vertreten durch Julia Link, und den Kunden (Eltern, Erziehungsberechtigte oder volljährige Teilnehmer) im Rahmen von Reitunterricht, Reitkursen, Ferienangeboten und weiteren Dienstleistungen abgeschlossen werden.
(2) Vertragspartner sind:
Julias Ponyhof
Zum Bornacker 4
36041 Fulda
0176 39514035
julia_link@web.de
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zum Reitunterricht oder zu Kursen erfolgt schriftlich oder über ein Online-Formular auf der Website. Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald eine Bestätigung der Reitschule erfolgt.
(2) Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Reitschule zustande.
(3) Mit der Anmeldung erkennen die Eltern/Erziehungsberechtigten diese AGB´s als verbindlich an.
§ 3 Leistungen der Reitschule
(1) Die Reitschule erbringt die vereinbarten Reitdienstleistungen wie Reitunterricht (Einzel- oder Gruppenstunden), Ferienkurse, Erlebnistage und ähnliche Angebote.
(2) Der Umfang der gebuchten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Kurs- oder Angebotsbeschreibung. Änderungen aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für die angebotenen Reitstunden und Kurse sind auf der Website der Reitschule sowie in gesonderten Informationsmaterialien angegeben.
(2) Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt im Voraus, spätestens bis zum ersten Kurstag. Zahlungen können per Überweisung oder in bar erfolgen.
(3) Im Falle einer Nichtzahlung der Kursgebühren innerhalb der Frist behält sich die Reitschule vor, den Teilnehmer von weiteren Kursen oder Stunden auszuschließen, bis die Zahlung erfolgt ist.
§ 5 Absage und Umbuchung von Kursen
(1) Regelmäßige Kurse (z. B. wöchentlicher Reitunterricht) gelten als fest gebuchte Kursplätze für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Quartal) und sind verbindlich. Sie können – ähnlich wie etwa bei Schwimm- oder Musikschulen – nicht beliebig abgesagt oder verschoben werden.
Einmal pro Quartal kann auf Wunsch ein Termin kostenfrei abgesagt werden, wenn dies mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich oder telefonisch mitgeteilt wird. In diesem Fall kann ein Ersatztermin angeboten werden – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
(2) Bei Krankheit der Reitlehrerin oder aus organisatorischen Gründen (z. B. Witterung) kann der Unterricht abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, wird die entsprechende Kursgebühr anteilig erstattet.
(3) Mehrtägige Kurse, Ferienprogramme und Erlebnistage (z. B. Reitferien, Ponytage) können bis spätestens 14 Tage vor Beginn schriftlich storniert werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 % der Kursgebühr einbehalten.
Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung, auch nicht anteilig.
(4) Ein Rücktritt aus wichtigem Grund (z. B. nachgewiesene Krankheit mit ärztlichem Attest) kann im Einzelfall kulant behandelt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht jedoch nicht.
(5) Versäumte Stunden durch eigenes Verschulden (z. B. Vergessen, kurzfristige Absage, private Termine) werden nicht erstattet und können nicht nachgeholt werden.
§ 6 Sicherheitsbestimmungen / Risiken im Reitsport
(1) Die Erziehungsberechtigten erkennen ausdrücklich an, dass der Umgang mit Pferden/Ponys trotz größter Sorgfalt immer mit einem nicht kalkulierbaren Risiko verbunden ist. Tiere können unvorhersehbar reagieren.
(2) Das Risiko von Stürzen oder Verletzungen beim Umgang mit Ponys ist nicht vollständig auszuschließen.
(3) Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass eine ausreichende private Unfallversicherung für ihr Kind besteht.
(4) Den Anweisungen der Betreuer:innen ist stets Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann die Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden.
(5) Für die Sicherheit der Teilnehmer ist es zwingend erforderlich, dass während des Reitunterrichts ein Reithelm (geprüft nach DIN EN 1384 oder aktueller Norm) getragen wird, der den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht.
(6) Die Teilnehmer müssen witterungsangepasste Kleidung sowie Reitstiefel oder knöchelhohe feste Schuhe tragen.
(7) Eltern und Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
(8) Die teilnehmenden Kinder müssen gesundheitlich in der Lage sein, am Reitunterricht oder an Veranstaltungen teilzunehmen. Erkrankungen oder Einschränkungen sind im Vorfeld mitzuteilen.
§ 7 Haftung
(1) Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Reitschule übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die während des Unterrichts oder in Zusammenhang mit der Reitschule entstehen.
(2) Die Reitschule haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten der Teilnehmer oder Dritter verursacht werden.
(3) Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kleidung, Helme, Wertsachen) wird nicht übernommen.
§ 8 Trainerqualifikation
(1) Julia Link besitzt zum aktuellen Zeitpunkt keine Trainerlizenz, jedoch ist die Erwerbung dieser Lizenz für die nahe Zukunft geplant.
§ 9 Datenschutz
(1) Die Reitschule erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Die personenbezogenen Daten werden nur für die Durchführung des Reitunterrichts sowie für interne Verwaltungszwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
§ 10 Verhaltensregeln
(1) Auf dem gesamten Gelände ist den Anweisungen von Julia Link Folge zu leisten.
(2) Kinder dürfen den Stallbereich, die Weiden und die Ponys nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder mit ausdrücklicher Erlaubnis betreten.
(3) Eltern haften für ihre Kinder – außerhalb der Kurszeiten verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten.
(4) Das Füttern der Ponys ist nur nach Absprache erlaubt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Reitschule, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.